Prier GmbH
Klempner Bergstr. 91 - 95, 69469 Weinheim
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Über Prier GmbH
Der Vertragspartner darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen ihm nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Soweit Skonto gewährt wird, ist Voraussetzung, dass bis dahin alle früheren Rechnungen - ausgenommen Rechnungen, denen berechtigte Einwendungen des Vertragspartner entgegenstehen - beglichen sind. Für Skontoerrechnung ist der Netto-Rechnungsbetrag nach Abzug von Rabatten, Fracht usw. maßgeblich. Wechsel und Schecks nehmen wir nur aufgrund Vereinbarung zahlungshalber herein. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben. Die Forderung und Ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Ist die Einziehung unserer Forderungen mittels Lastschriftverfahren vereinbart, so verpflichtet sich der Vertragspartner jederzeit für ausreichende Deckung des uns benannten Girokontos zu sorgen. Im Falle von Rücklastschriften sind wir berechtigt, Fremdgebühr und Bearbeitungsgebühr von jeweils € 25,00 zu verlangen, es sei denn, der Vertragspartner weist einen geringeren Schaden nach. Bestehen mehrere Forderungen gegen den Vertragspartner, so werden eingehende Zahlungen mit der jeweils ältesten Forderung verrechnet. Unsere Beauftragten sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Inkassovollmacht, die in jedem Fall zu prüfen ist, oder bei Vorlage einer ordnungsgemäß quittierten Rechnung zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, dass wir verbindliche Lieferfristen zusagen. Die Ware gilt auch dann als geliefert, wenn sie nach Meldung der Versandbereitschaft nicht unverzüglich, spätestens nach 14 Tagen abgerufen wird und vorher der Käufer schriftlich in Verzug gesetzt wurde. Unvorhersehbare außergewöhnliche Ereignisse wie Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen oder sonstige Fälle höherer Gewalt befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen oder im Falle der Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht. Im Falle unseres Leistungsverzuges oder der von uns zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung sind Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen, es die denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns oder einem unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. weiterlesen
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